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Verfahrensrecht
Abgabenprüfungen sind Konfliktsituationen. Der STEUER ANKER vertritt Sie bei der Absicherung Ihrer Rechte bei allen Prüfungen durch Finanzamt, Sozialversicherung oder Gemeinde. Wir übernehmen den direkten Kontakt mit den Prüfern und halten Sie über den Fortgang der Untersuchung auf dem Laufenden. Vor der Schlussbesprechung erhalten wir von den Prüfern eine Zusammenstellung der Feststellungen. Diese gehen wir mit Ihnen gemeinsam durch und entkräften sie soweit möglich. Während der Schlussbesprechung vertritt der STEUER ANKER Ihre Interessen. Wir verhandeln ein positives Ergebnis in Ihrem Sinne.
Natürlich bedeutet die Auseinandersetzung mit Fragen aus dem Verfahrensrecht eine Stress-Situation, die an "Einsteiger" wie auch "Experten" hohe Anforderungen stellt. Daher nutzen wir für unmittelbare Spezialfragen die Expertise führender Fachleute.
Finanzpolizei
Seit 1. Juli 2013 ist die Finanzpolizei als eigene Dienstbehörde des Finanzministeriums aktiv. Sie ist aus einer Vorläuferorganisation – der KIAB (Kontrolle illegaler Ausländerbeschäftigung) – entstanden und befasst sich als Sondereinheit mit Fragen von Sozial- und Steuerbetrug.
Im Wesentlichen prüft die Finanzpolizei,
ob illegal (ausländische) Arbeitnehmer beschäftigt werden,
ob alle steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden,
ob Verstöße gegen das Glücksspielgesetz, die Gewerbeordnung oder das Strafgesetzbuch vorliegen.
Die Rechte, die Beamten der Finanzpolizei genießen, sind unterschiedlich. Sie richten sich nach der rechtlichen Grundlage beim konkreten Einsatz. Im Einsatz tragen Beamte der Finanzpolizei eine Uniform.
Beispielsweise hat die Finanzpolizei bei einer einfachen Nachschau deutlich weniger Rechte als bei einer vollen Prüfung auf Basis des Ausländerbeschäftigungsgesetzes. Jedenfalls haben die Beamte das Recht
- die Betriebsräume während der Geschäftszeiten zu betreten,
- in alle Unterlagen, die für die Abgabenerhebung relevant sind, Einsicht zu nehmen und
- die Mitarbeiter zu befragen.
Was ist zu tun
Informieren Sie uns – Ihren steuerlichen Vertreter – sofort. Nicht nur am selben Tag, sondern, genau dann, wenn Sie die Finanzpolizei kontaktiert.
Häufig berichten Kunden, dass die Beamten der Finanzpolizei ein unangemessen schroffes Verhalten an den Tag legen. Die Kontrollen erfolgen im Normalfall unangemeldet. Daher empfehlen wir Ihnen, sich bereits im Vorfeld beraten zu lassen und im Betrieb festzulegen, was genau zu tun ist, wenn die Finanzpolizei vor der Tür steht. Regeln Sie, wer die Beamten empfängt, insbesondere dann, wenn der Geschäftsführer nicht immer anwesend ist!
Wenn Sie viele Mitarbeiter mit Migrationshintergrund beschäftigen, ist es sinnvoll, stets eine aktuelle Liste mit Namen bereitzuhalten.
Kooperieren Sie – und dokumentieren Sie
Halten Sie Ihre Mitarbeiter dazu an, sich kooperativ zu verhalten und auf jeden Fall die Tür zu öffnen – ansonsten droht eine Geldstrafe. Dennoch ist es nicht nur legitim sondern empfehlenswert die Beamten nach ihren Ausweisen wie auch nach der Rechtsgrundlage zu fragen, auf welcher der Einsatz beruht.
Lassen Sie sich über den Verfahrensablauf informieren und über Ihre Rechte aufklären. Am Ende wird das Prüfungsergebnis in einer Niederschrift festgehalten. Diese sollten Sie durchlesen. Im Fall von Widersprüchen zu Ihrer eigenen Wahrnehmung sollten Sie auf Korrekturen bestehen. Verlangen Sie von den Beamten in jedem Fall eine unterzeichnete Kopie der Niederschrift, auch wenn es keine Beanstandungen gab.