Steueranker Steuerberatungskanzlei Mag. Andrea Sedetka

Energiekostenzuschuss: Am 28.11.2022 ist Anmeldeschluss!

Bis zum 28.11. können sich energieintensive Unternehmen für den Energiekostenzuschuss anmelden. Hier erfahren Sie, was Sie tun müssen!

Welche Betriebe sind anspruchsberechtigt?

Wenn Ihr Unternehmen anspruchsberechtigt ist, können Sie für den Zeitraum Februar bis September 2022 einen Zuschuss beantragen. Unterstützt werden gewerbliche, industrielle und gemeinnützige Unternehmen, die mehrere Kriterien.

Unternehmen mit mehr als 700.000 Euro Jahresumsatz:

  • Der Zuschuss muss 2.000 Euro übersteigen
  • Feststellung durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter, dass es sich um ein energieintensives Unternehmen handelt
  • Basisstufe 1: Die Energiekosten müssen mindestens 3 % des Umsatzes bzw. Produktionswerts ausmachen
  • Basisstufe 2, 3 und 4: Die nationale Energiesteuer muss mindestens 0,5 % des Mehrwerts betragen.

 

Unternehmen mit maximal 700.000 Euro Jahresumsatz

  • Der Zuschuss muss 2.000 Euro übersteigen
  • Das Kriterium „energieintensiv“ muss nicht erfüllt werden

 

Falls Ihr Betrieb die Untergrenze von 2.000 Euro unterschreitet, können Sie den aktuellen Energiezuschuss leider nicht beantragen. Die Bundesregierung hat für die betroffenen Unternehmen allerdings ein weiteres, gesondertes Modell in Aussicht gestellt.

Das sind die Förderungsstufen

Der Energiekostenzuschuss wird in 4 Förderstufen vergeben. Die Basisstufe (Stufe 1) gilt für alle berechtigten Betriebe – sie erhalten 30 % der Preisdifferenz zum Durchschnittswert des Vorjahres (bis zu 400.000 Euro Zuschuss für Strom, Erdgas und Treibstoffe), allerdings muss der Zuschuss höher als 2.000 Euro sein.

Stufe 2: Wenn sich Ihre Erdgas- und Strompreise im Vergleich zum Vergleichsmonat 2021 verdoppelt haben, werden zusätzliche Preissteigerungen zum Teil abgegolten (maximale Förderungshöhe: 2 Mio. Euro). In Stufe 2 werden keine Treibstoffe gefördert!

Die Förderungen aus Stufe 3 erhalten Sie, wenn Sie im jeweiligen Förderungsmonat zusätzlich einen Betriebsverlust vorweisen. Die förderungsfähigen Kosten müssen dabei mindestens 50 % des Betriebsverlustes ausmachen. Die Zuschusshöhe beträgt 2 Mio. bis 25 Mio. Euro pro Betrieb.

In Stufe 4 werden ausgewählte Branchen, die in Stufe 3 fallen, zusätzlich unterstützt. Die maximale Förderhöhe beträgt 50 Mio. Euro bei einem Fördersatz von 70 %.

So funktioniert’s

  1. Sie melden sich bis 28. November für den Energiekostenzuschuss an: https://foerdermanager.aws.at/
  2. Sie bekommen einen Zeitraum für die Antragsstellung zugewiesen. 
  3. Je nach zugewiesenem Zeitraum können Sie Ihren Antrag zwischen 29.11.2022 und 15.02.2023 stellen.

 

Unser Tipp: Wenn Sie nicht ganz sicher sind, ob Sie die Förderrichtlinien erfüllen, sollten Sie sich trotzdem anmelden. Sie können Ihre Daten danach in Ruhe prüfen und später entscheiden, ob Sie einen Antrag stellen!

Wichtige Hinweise: Um die Förderungen zu erhalten, müssen Sie einige Richtlinien beachten. Besonders hervorzuheben sind Energieeinsparungen in den Bereichen Beleuchtung, Heizung im Außenbereich und automatische Türen, Reduktion der Bonuszahlungen an Vorstände und Geschäftsführer*innen und ein verpflichtendes Energieaudit oder ein zertifiziertes Energie- und Umweltmanagementsystem ab Stufe 3.

Sie haben noch Fragen? Das Steueranker-Team ist gerne für Sie da!