Im Zuge des Budgetbegleitgesetzes 2027–2028 (BBG 2027–2028) sowie des Budgetmaßnahmengesetzes sind umfangreiche steuerliche Änderungen geplant. Ein wesentlicher Teil der neuen Regelungen soll bereits ab 2027 in Kraft treten und Auswirkungen auf Unternehmen und Privatpersonen haben.
Nachfolgend haben wir die wichtigsten Neuerungen für Sie zusammengefasst.
Geplante steuerliche Änderungen ab 2027
Höhere Immobilienbesteuerung
- Für sogenannte Altvermögen-Immobilien soll die effektive Besteuerung von Veräußerungsgewinnen von derzeit 4,2 % auf 6,0 % angehoben werden.
- Bei umgewidmeten Grundstücken kann die Steuerbelastung noch deutlich höher ausfallen.
- Die Neuregelung soll für Verkäufe gelten, bei denen das Verpflichtungsgeschäft nach dem 31. Dezember 2026 abgeschlossen wird.
Gewinnfreibetrag wird eingeschränkt
- Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag soll in den Jahren 2027 bis 2029 nur mehr für begünstigte Sachinvestitionen gelten.
- Andere Investitionsformen sollen künftig nicht mehr begünstigt sein. KEINE Investitionen in Wertpapiere.
Sachbezug für Elektro-Dienstfahrzeuge
- Ab 1. Jänner 2027 soll für bestimmte Elektrofahrzeuge wieder ein steuerpflichtiger Sachbezug gelten.
- Dadurch können sich höhere Lohnabgaben für Dienstnehmer und Dienstgeber ergeben.
Progressiver Körperschaftsteuertarif
- Für Kapitalgesellschaften ist ab 2028 ein progressiver Körperschaftsteuertarif vorgesehen.
- Gewinne bis 1 Mio. Euro sollen weiterhin mit 23 %, darüber hinausgehende Gewinne mit 24 % besteuert werden.
Neue Nachweispflichten bei Wegzug
- Bei der Wegzugsbesteuerung werden die Nachweispflichten deutlich verschärft.
- Betroffene Steuerpflichtige müssen künftig regelmäßig nachweisen, dass kein steuerpflichtiges Ereignis eingetreten ist.
- Bei Nichteinhaltung können erhebliche steuerliche Konsequenzen drohen.
Gesellschafterverrechnungskonten im Fokus
- Offene Verrechnungskonten können künftig unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich als Gewinnausschüttung behandelt werden.
- Dies kann eine Verpflichtung zur Entrichtung von Kapitalertragsteuer nach sich ziehen.
Weitere geplante Änderungen
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Entfall des Arbeitsplatz- und Telearbeitspauschales ab 2027
Ab 2027 sollen sowohl das Arbeitsplatzpauschale für Selbständige als auch das Telearbeitspauschale für Arbeitnehmer entfallen. Die steuerliche Absetzbarkeit von ergonomischem Mobiliar bleibt jedoch weiterhin in eingeschränktem Umfang bestehen.
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Einschränkungen beim Familienbonus Plus
Die Aufteilung des Familienbonus Plus zwischen (Ehe-)Partnern soll künftig nur noch eingeschränkt möglich sein und grundsätzlich auf Familien mit Kindern unter vier Jahren beschränkt werden.
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Erweiterte Datenverknüpfungen zur Bekämpfung von Steuerbetrug im Immobilienbereich
Zur Bekämpfung von Steuerbetrug sollen Behörden künftig umfangreichere Daten aus dem Grundbuch und anderen Registern austauschen. Dadurch sollen insbesondere nicht erklärte Vermietungseinkünfte und missbräuchliche Immobiliengeschäfte leichter aufgedeckt werden.
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Erhöhung der Alkoholsteuer sowie weitere Anpassungen im Steuer- und Verfahrensrecht
Darüber hinaus ist unter anderem eine Erhöhung der Alkoholsteuer sowie weitere Änderungen im Steuer- und Verfahrensrecht vorgesehen. Diese dienen vor allem der Budgetkonsolidierung und einer verstärkten Bekämpfung von Steuerumgehungen.
Fazit
Die geplanten Gesetzesänderungen bringen ab 2027 zahlreiche steuerliche Neuerungen und teilweise erhebliche Mehrbelastungen mit sich. Besonders betroffen sind Immobilienbesitzer, Unternehmer, Kapitalgesellschaften sowie Gesellschafter.
Da sich die Gesetzesänderungen noch im Gesetzgebungsverfahren befinden, empfiehlt sich eine frühzeitige steuerliche Prüfung geplanter Vorhaben.
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