Steueranker Steuerberatungskanzlei Mag. Andrea Sedetka

Steuer News - Gesetzespaket "Arbeiten im Alter"

Das geplante Gesetzespaket „Aktiv-Pension“, Attraktivierung der Arbeit über das Regelpensionsalter hinaus, soll neue Anreize geschaffen werden, auch nach Erreichen des Regelpensionsalters weiterhin beruflich aktiv zu bleiben. 

 

Bitte beachten Sie:

Das Inkrafttreten ist derzeit voraussichtlich mit 01.01.2027 vorgesehen.

️ Das Datum ist noch nicht endgültig fix!
️ Inhalte und Details können sich noch ändern!

 

Arbeiten im Alter Überblick – geplante Änderungen und Auswirkungen

Sozialversicherung

Für Personen, die das Regelpensionsalter erreicht haben und weiterhin arbeiten oder den Pensionsantritt aufschieben (Pensionsaufschub), sind folgende Änderungen geplant:

 

Wegfall der Arbeitnehmerbeiträge

Der Anteil zur Sozialversicherung soll vollständig entfallen.

Das betrifft unter anderem:
• BSVG: 7,64 %
• GSVG: 8,32 %
• FSVG: 8,99 %

Ergebnis:
Mehr Netto vom Einkommen

 

- Wegfall der „besonderen Höherversicherung“

Die bisherige Möglichkeit, durch zusätzliche Beiträge die Pension zu erhöhen, soll gestrichen werden.

 

Folge:
• Weniger Möglichkeiten zur späteren Pensionssteigerung
• Teilweise Verschlechterung gegenüber der aktuellen Rechtslage

 

Steuerliche Änderungen

Für Personen mit Anspruch auf Alterspension und erreichtem Regelpensionsalter sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

 

- Monatlicher Freibetrag

Ein Freibetrag von 1.250 Euro pro Monat oder 15.000 Euro pro Jahr für aktive Erwerbseinkünfte ist geplant.

Bedeutung:
Nur darüberhinausgehende Beträge werden besteuert!

Aktive Erwerbseinkünfte:

  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
  • Einkünfte aus Selbständiger Arbeit
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb
  • Einkünfte aus Nichtselbständiger Arbeit

(§ 2 Abs 3 Z 1 bis Z 4 EStG 1988)

 

- Berücksichtigung in der Lohnverrechnung

Bei lohnsteuerpflichtigen Einkünften wird der Freibetrag direkt im Rahmen der Lohnverrechnung berücksichtigt.

Voraussetzung:
• Abgabe einer entsprechenden Erklärung
• Nachweis der Voraussetzungen

 

Unsere Einschätzung

Das Gesetzespaket setzt klare Anreize für längeres Arbeiten im Alter, insbesondere durch:

  • Entfall der Sozialversicherungsbeiträge
  • steuerliche Begünstigungen

 

Gleichzeitig ist der Wegfall der Höherversicherung kritisch zu sehen und kann langfristige Auswirkungen auf die Pensionshöhe haben.

 

Fazit

Das Arbeiten im Alter wird künftig finanziell attraktiver, allerdings mit Einschränkungen bei der späteren Pensionssteigerung.

 

Wichtig: Alle Regelungen gelten voraussichtlich ab 01.01.2027 und sind noch nicht endgültig beschlossen.

 

 

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Wir halten Kurs – auch bei neuen Vorschriften.

 

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