Steueranker Steuerberatungskanzlei Mag. Andrea Sedetka

Steuer News - Goldverkauf

Der Goldpreis hat in den letzten Monaten deutlich zugelegt. Viele Anleger überlegen daher, ihre Goldbestände zu verkaufen. Doch welche steuerlichen Konsequenzen ergeben sich daraus in Österreich?

 

Goldverkauf: Steuerliche Grundlagen

Physisches Gold – etwa in Form von Münzen, Barren, Schmuck oder Zahngold – gilt als Sachwert.

 

• Verkauf innerhalb von 365 Tagen: Gewinn ist steuerpflichtig
• Einstufung als Spekulationseinkünfte (§ 31 EStG)
• Steuerpflicht besteht, wenn der Gesamtgewinn im Kalenderjahr über 440 Euro liegt

 

1 Jahr Behaltefrist – entscheidend für Steuerfreiheit

Wird die Behaltefrist von einem Jahr (taggenau) überschritten, sind Gewinne aus dem Verkauf von physischem Gold in Österreich vollständig steuerfrei.

 

Tipp:
• Kaufbelege unbedingt aufbewahren
• Nachweis für Haltedauer und Mittelherkunft (Geldwäschebestimmungen)

 

Gold-ETCs: Besteuerung wie Wertpapiere

Gold-ETCs (Exchange Traded Commodities) sind keine physischen Edelmetalle, sondern Wertpapiere, die den Goldpreis abbilden.

 

Keine Steuerfreiheit nach einem Jahr
27,5 % Kapitalertragsteuer (KESt) auf Gewinne
• Besteuerung unabhängig von der Haltedauer

Steuervorteil durch physische Auslieferung

Einige Gold-ETCs bieten die Möglichkeit, sich das Gold physisch liefern zu lassen.

• Durch Auslieferung entfällt die KESt-Besteuerung
• Danach gilt die Besteuerung wie bei physischem Gold
• Verkauf nach 1 Jahr Haltedauer: steuerfrei

 

Wichtig:
• Die Jahresfrist beginnt bereits mit dem Kauf des Zertifikats
• Nicht erst mit der Auslieferung

Kosten nicht außer Acht lassen

Die physische Auslieferung ist oft mit zusätzlichen Gebühren verbunden.

 

• Je nach Anbieter unterschiedlich hoch
• Teilweise deutlich höhere Kosten bei Lieferung nach Österreich
• Steuerersparnis sollte gegen Kosten abgewogen werden

 

Fazit für die Praxis

Physisches Gold: nach 1 Jahr steuerfrei
• Verkauf innerhalb eines Jahres: steuerpflichtig (über 440 € Gewinn)
• Gold-ETCs: immer 27,5 % KESt
• Gestaltungsmöglichkeit durch physische Auslieferung prüfen

 

 

📍 STEUER ANKER Steuerberatungskanzlei
Wir halten Kurs – auch beim Verkauf von Gold.

 

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