Steueranker Steuerberatungskanzlei Mag. Andrea Sedetka

Steuer News - März 2026

Mit diesem Newsletter informieren wir sie über eine wichtige gesetzliche Neuerung im Bereich der Kleinimporte: ab Juli 2026 tritt die neue EU-Paketsteuer in kraft. Diese Maßnahme soll den stark wachsenden Onlinehandel mit waren aus nicht EU-Ländern besser regulieren und faire Wettbewerbsbedingungen innerhalb der Europäischen Union schaffen.

 

EU-Paketsteuer auf Kleinimporte

Bisher konnten Kleinsendungen aus Nicht-EU-Ländern bis zu einem Warenwert von 150Euro zollfrei eingeführt werden. Ab dem 1. Juli 2026 wird auf jede Sendung eine Importsteuer von drei Euro erhoben.

 

Ziel der Regelung ist es, den wachsenden Trend günstiger Importwaren – insbesondere aus Drittstaaten wie China – zu bremsen und den Verbraucherschutz sowie die Marktbedingungen innerhalb der EU zu stärken.

Steuerliche und praktische Auswirkungen

• Die Drei-Euro-Importsteuer wird pro Warenkategorie, nicht pro Paket, erhoben.

• Enthält ein Paket mehrere Produktarten, kann die Abgabe mehrfach fällig werden.

• Langfristig plant die EU die vollständige Abschaffung der 150-Euro-Freigrenze ab 2028.
    (dann werden alle Importe bereits ab dem ersten Euro zollpflichtig)

 

Was sind Scheinunternehmen?

Scheinunternehmen lassen sich in zwei Kategorien einteilen:

  1. Briefkastenfirmen: Unternehmen ohne tatsächliche Geschäftstätigkeit, die keine Leistungen erbringen.

  2. Uneigentliche Scheinunternehmen: Unternehmen, die zwar Leistungen erbringen, deren Hauptzweck jedoch Steuer- oder Sozialbetrug ist.

Das Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz (SBBG) definiert Scheinunternehmen als Firmen, die Lohnabgaben, Sozialversicherungsbeiträge oder andere Abgaben verkürzen und unberechtigt Sozialleistungen in Anspruch nehmen. Das Betrugsbekämpfungsgesetz 2024 ergänzt Unternehmen, die durch falsche Belege Geschäftsvorgänge vortäuschen – bereits das Vorbereitungsstadium ist strafbar.

Woran erkennt man ein Scheinunternehmen?


Typische Anhaltspunkte sind:

  • Auffälligkeiten in Risikoanalysen der Krankenkasse
  • Unauffindbarkeit der handelnden Personen
  • Keine Möglichkeit zu persönlichem Kontakt
  • Verwendung falscher oder gefälschter Urkunden
  • Keine angemessenen Betriebsmittel oder Betriebsvermögen
  • Nicht bloß geringe Rückstände an Sozialversicherungsbeiträgen

Risiken für Auftraggeber

 

  • Haftung für Entgeltansprüche der beim Scheinunternehmen beschäftigten Arbeitnehmer

  • Verlust des Vorsteuerabzugs, insbesondere bei formalen Mängeln auf Rechnungen oder wenn das Unternehmen betrügerisch agiert

  • Aberkennung von Betriebsausgaben, wenn tatsächliche Leistungsempfänger nicht auffindbar sind


Hinweis: In der Baubranche kann das Reverse-Charge-System die Steuerlast auf den Leistungsempfänger übertragen, wodurch der Verlust des Vorsteuerabzugs oft entfällt.

Risikominimierung - praxisnah prüfen

Wir empfehlen insbesondere bei neuen Geschäftsbeziehungen und risikoreichen Branchen (z.B. Bau- und Baunebengewerbe) folgende Schritte:

  • Firmenbuchauszug prüfen: Sitz, Geschäftsführung, Geschäftszweig und Angaben auf Angebot/Rechnung müssen übereinstimmen

  • Identität der Gesellschafter und Geschäftsführer feststellen und dokumentieren (z.B. Kopie Lichtbildausweis)

  • UID-Nummer prüfen: Qualifizierte Abfrage über FinanzOnline oder MIAS

  • Öffentliche Liste der Scheinunternehmen regelmäßig prüfen

  • HFU-Liste und Gewerberegister abfragen (Bau- und Baunebengewerbe)

  • Bonitätsprüfung: KSV, AKV, Creditreform

  • Außenauftritt beurteilen: Keine Kontaktdaten, kein professionelles Auftreten, keine Homepage oder Impressum, keine Bürotermine

  • Angebot realistisch prüfen: Preise „zu schön, um wahr zu sein“ sind ein Warnsignal

  • Dienstnehmerabsicherung: Prüfen, ob Mitarbeiter angemeldet sind – nicht angemeldete Mitarbeiter führen zu Rückforderungen

  • UID-Nummer prüfen: Qualifizierte Abfrage über FinanzOnline oder MIAS

  • Öffentliche Liste der Scheinunternehmen regelmäßig prüfen

  • HFU-Liste und Gewerberegister abfragen (Bau- und Baunebengewerbe)

  • Bonitätsprüfung: KSV, AKV, Creditreform

  • Außenauftritt beurteilen: Keine Kontaktdaten, kein professionelles Auftreten, keine Homepage oder Impressum, keine Bürotermine

  • Angebot realistisch prüfen: Preise „zu schön, um wahr zu sein“ sind ein Warnsignal

  • Dienstnehmerabsicherung: Prüfen, ob Mitarbeiter angemeldet sind – nicht angemeldete Mitarbeiter führen zu Rückforderungen

 

 

Tipp: Auch bei bestehenden Geschäftsbeziehungen sollte die Liste der Scheinunternehmen regelmäßig geprüft werden. Viele Buchhaltungsprogramme ermöglichen automatisierte Checks aller Lieferantenkonten.


Wichtige Kontrollmöglichkeiten im Internet

  • Finanzministerium: Liste der Scheinunternehmen
  • Gewerbeinformationssystem Austria (GISA)
  • UID-Prüfung Stufe1: MIAS-Selbstabfrage
  • Österreichische Sozialversicherung: HFU-Gesamtliste

 

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Wir halten Kurs – auch bei neuen Vorschriften.

 

Sie haben noch Fragen? Das Steueranker-Team ist gerne für Sie da!