Mit Jänner 2020 sind Änderungen in Kraft getreten, die bei der letzten Steuerreform beschlossen wurden. Geringverdiener und KMUs sollen entlastet werden, in anderen Bereichen gibt es allerdings auch Steuererhöhungen. Insgesamt sollen die Steuern umwelt- und klimaschonende Maßnahmen fördern. Hier finden Sie alle wichtigen Infos auf einen Blick.
Gleich vorweg: Es sind einige zusätzliche Reformen im Gespräch, die wir an dieser Stelle allerdings nicht weiter erwähnen – weil sie noch nicht fix sind. Darüber schreiben wir ausführlich, wenn alle Details fix ausverhandelt sind.
Neues Jahr, neues Glück. Das sind die positiven Änderungen
Ja, es gibt tatsächlich Entlastungen. Die erste davon betrifft Kleinunternehmer. Sie sind seit Jänner bis zu einer Umsatzgrenze von € 35.000,- von der Umsatzsteuer befreit (statt bisher bis € 30.000,-). Nach wie vor gilt: Wer möchte, kann sich trotzdem eine Umsatzsteuernummer holen. Davon profitieren vor allem Unternehmen, die viele Waren oder Leistungen einkaufen und sich so die Vorsteuer zurückholen können.
Eine sehr positive Maßnahme ist die Erhöhung der geringwertigen Wirtschaftsgüter. Sie wird von € 400,- auf € 800,- verdoppelt. Das neue Firmenhandy oder den Firmenlaptop können Sie also sofort abschreiben.
Der versprochene Sozialversicherungsbonus ist auch seit 1. Jänner 2020 in Kraft. Für Selbständige gibt es bis zu € 371,- pro Jahr, für Arbeitnehmer bis zu € 300,- pro Jahr und für Pensionisten bis zu € 430,- pro Jahr. Allerdings nur bei geringem Einkommen! Was hingegen allen zugutekommt, ist die Senkung der Krankenversicherungsbeiträge auf 0,85 Prozent.
Ebenfalls interessant für Unternehmer: Die NoVa (Normverbrauchsabgabe) begünstigt jetzt emissionsarme KFZ. Sie – und übrigens auch die motorbezogene Versicherungssteuer – werden anhand der CO2-Emissionen berechnet. Umweltfreundliche Fahrzeuge sind somit günstiger als umweltschädliche.
Übrigens: Falls Sie und Ihre Mitarbeiter auf zwei Rädern unterwegs sind, können Sie emissionsfreie und
E-Bikes, E-Motorräder vorsteuerabzugsfähig kaufen. Sie müssen aber nachweisen, dass die Fahrzeuge für das Unternehmen verwendet werden. Ein Fahrtenbuch ist somit
empfehlenswert.
Ebenfalls steuerlich begünstigt wird umweltfreundlicher Ökostrom für private Haushalte. Und die Umsatzsteuer auf E-Books wurde auf 10 % gesenkt.
Und damit kommen wir auch schon zu den (unvermeidlichen) Steuererhöhungen:
Die Tabaksteuer wird mit Jänner 2020 erhöht. Online-Einkäufe unter € 22,- sind nicht mehr von der Einfuhrumsatzsteuer befreit und die sogenannte Digitalsteuer, die Online-Werbeabgabe, wird ebenfalls kräftig Geld in die Staatskassen spülen.
Wer international tätig ist, muss sich auch mit neuen Regeln vertraut machen. Ab 2020 sind Sie verpflichtet, auch die UID-Nummer des Abnehmers anzugeben und fristgerecht zu erfassen, sonst verlieren Sie den Vorsteuerabzug.
Sogenannte Reihengeschäfte, bei denen mindestens 3 Unternehmen beteiligt sind, sollten sich dringend beraten lassen – hier gibt es einige Änderungen. Dasselbe gilt für alle, die
Kunden in anderen
EU-Mitgliedsstaaten hat. Das betrifft vor allem die Rechnungslegung für Waren, die sich im Lager eines anderen Landes befinden.
Sie haben noch Fragen? Der STEUER ANKER ist jederzeit gerne für Sie da!