Steueranker Steuerberatungskanzlei Mag. Andrea Sedetka

Steuernews für 2017/18: Sanierungsscheck und GmbH-Gründung

Neues von der Bundesregierung: Mit dem Sanierungsscheck für Private 2017 können Sie für die thermische Sanierung Ihres Wohnobjekts Förderungen beantragen UND: Ab 2018 können Sie leichter eine Gesellschaft gründen – per Handy.

Wir haben diesmal gleich zwei erfreuliche Nachrichten für Sie zusammengefasst: Zum einen den Sanierungsscheck für Private 2017. Der Bund fördert auch heuer wieder umfassend die Sanierung Ihres Wohnobjekts, wenn es älter als 20 Jahre ist – und: Mit Ihrer Handysignatur können Sie künftig GmbH-Gründungen vereinfachen und damit die notarielle Unterschriftsbeglaubigung ersetzen.

In beiden Fällen gibt es natürlich diverse Bestimmungen und Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen. Welche das genau sind, ob und wie sie für Sie in Frage kommen, lesen Sie hier:

Sanierungsscheck für Private 2017

Sie können mit dem Sanierungsscheck 2017 für die thermische Sanierung Ihres mehr als 20 Jahre alten privaten Wohnobjekts (Einfamilienhaus, Reihenhaus oder Wohneinheit eines Zweifamilienhauses) eine Förderung zwischen 3.000 € und 8.000 € beantragen.

  •  Zwei Möglichkeiten stehen Ihnen zur Wahl:

Entweder Sie entschließen sich für eine umfassende Sanierung nach klimaaktivem bzw. gutem Standard oder für eine Teilsanierung, die zu einer Reduktion des Heizwärmebedarfs von mindestens 40 % führt.

Besonders nachhaltige und vorbildliche Sanierungsprojekte werden als sogenannte Mustersanierungen sogar mit einer erhöhten Förderung unterstützt. Gefördert werden bis zu 30% der förderungsfähigen Kosten inklusive Zuschlag.

  •  Welche Sanierungsmaßnahmen sind förderungsfähig?

Wollen Sie Ihre Außenwände, die oberste Geschoßdecke bzw. Ihr Dach, Ihre unterste Geschoßdecke bzw. den Kellerboden dämmen oder Fenster und Außentüren tauschen bzw. sanieren, haben Sie sehr gute Chancen für eine Förderung. Fällt Ihr Projekt in das Programm zur Mustersanierung, können Sie auch Ihr gesamtes Heizsystem umstellen: zum Beispiel auf eine thermische Solaranlage, Nah- oder Fernwärme, eine Wärmepumpe oder auf eine Holzzentralheizung.

Auch Ihre Kosten für die Planung (Energieausweis), die Bauaufsicht und Baustellengemeinkosten als förderungsfähige Kosten können anteilig anerkannt werden.

  • Achten Sie darauf, dass Sie den Antrag rechtzeitig stellen:

Seit 3.3.2017 gilt er nur für natürliche Personen für ein Objekt und der Antrag muss selbstverständlich vor der Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen erfolgen. Ausnahmen sind nur die Planungsleistungen. Sie können Ihren Antrag prinzipiell bis 31.12.2017 stellen, allerdings wird nur so lange gefördert, wie die Budgetmittel vorhanden sind. Und: Ihren entsprechenden Förderungsantrag müssen Sie rechtzeitig vorher bei den beteiligten Bausparkassen einbringen.

Vereinfachte GmbH-Gründung ab 2018

Ab 1.1.2018 wird – befristet auf drei Jahre – eine vereinfachte Gesellschaftsgründung ohne Notar zugelassen.

Doch der wichtigste Punkt zuerst: Für wen und wann kommt die vereinfachte GmbH-Gründung eigentlich infrage? Sie gilt für Gesellschaften, bei denen der einzige Gesellschafter (eine natürliche Person) zugleich auch als Geschäftsführer fungiert.

  • Voraussetzungen

Ihre Erklärung über die Errichtung der Gesellschaft beschränkt sich zukünftig auf den Mindestinhalt wie Firma, Sitz, Unternehmensgegenstand, Höhe des Stammkapitals und den Betrag der Stammeinlage sowie die Bestellung des Geschäftsführers. Gegebenenfalls können Sie in die Erklärung auch Regelungen über den Ersatz der Gründungskosten bis zu einem Höchstbetrag von 500 € über die Gründungsprivilegierung und über die Verteilung des Bilanzgewinns, wenn sie einer besonderen Beschlussfassung von Jahr zu Jahr vorbehalten wird, aufnehmen.    

  • Vorgehensweise

Ihre Personalien überprüft die Bank, die im Zuge der Gründung der GmbH ohnehin die Bestätigung über die notwendige Bareinzahlung der Stammeinlage auf das neu zu eröffnende Konto ausstellen muss. Sie müssen unbedingt persönlich bei der Bank erscheinen, auch, wenn Sie schon langjähriger Kunde der Bank sind. Im Anschluss übermittelt Ihnen die Bank die notwendigen Unterlagen wie Ausweiskopie und Musterzeichnungserklärung an das Firmenbuch.

Sie können sowohl die Gründung eines Einzelunternehmens als auch die Gründung einer Einpersonen-GmbH über das Unternehmensserviceportal (USP.gv.at) abwickeln. Voraussetzung ist eine eindeutige elektronische Signatur etwa per Handy oder Bürgerkarte.

Zukünftig können Sie auch die Anmeldungen beim Finanzamt sowie bei der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft über das Unternehmerserviceportal sowie die Gewerbeanmeldung online über das Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) vornehmen.

Auch wenn Sie einen Anspruch auf Neugründungsförderung haben, können Sie sie in Zukunft über das Unternehmerserviceportal durchführen. Und: Die bisher verpflichtende Beratung durch die Wirtschaftskammer vor Ort entfällt.

Unser Tipp: Zur GmbH-Gründung müssen Sie dann keinen Notar mehr beiziehen, es ist aber weiterhin möglich und auch empfehlenswert, das Beurkundungsentgelt wird jedoch stark verringert.

Bei Fragen zu beiden Themen wenden Sie sich auch wie bisher zu den Geschäftszeiten an uns: www.steueranker.at