Steueranker Steuerberatungskanzlei Mag. Andrea Sedetka

Frist: 30.9.2014 - Was muss erledigt werden?

Letzte Chancen: Mit 30. September endet das dritte Quartal. Ein klassischer Stichtag für eine Reihe wichtiger Fristläufe.

Der Jahresabschluss

Kapitalgesellschaften (auch GmbH & Co KGs) müssen bis spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag den Jahresabschluss beim Firmenbuch einreichen. Für viele, wenn nicht die meisten Unternehmer fällt das Rechnungsjahr mit dem Kalenderjahr zusammen. Bei einem Bilanzstichtag 31.12. ist daher der 30.9. der letzte fristgerechte Abgabetag. Versäumen Sie ihn nicht!

Antrag auf Herabsetzung der ESt- und KSt-Vorauszahlungen

Für die Einkommen- und Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen des laufenden Jahres kann ebenfalls noch bis zum 30.9. ein Antrag auf Herabsetzung eingebracht werden. Eine solche Herabsetzung ist vorteilhaft, wenn der diesjährige Gewinn voraussichtlich niedriger sein wird als der des Vorjahres.

Anzahlung für Steuernachzahlungen

Ab 1.10. läuft die Anspruchsverzinsung für Steuernachzahlungen aus dem Jahr 2013. Wenn eine Nachzahlung für Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer droht, kann eine Anzahlung auf die Steuerzahlung geleistet werden, um der Verzinsung zu entgehen (Zinsen bis € 50,00 werden nicht festgesetzt). Aus der Überweisung muss schriftlich hervorgehen, dass es sich um eine Anzahlung auf die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer 2013 handelt.

Die Höhe der Anspruchszinsen beträgt derzeit 1,88 % p.a.

Verpflichtende Arbeitnehmerveranlagung/Ausdruck Pendlerrechner abgeben

Die Arbeitnehmerveranlagung ist grundsätzlich innerhalb von fünf Jahren zu erledigen. In bestimmten Fällen ist der Arbeitnehmer aber zu einer Veranlagung verpflichtet. Gründe dafür können der Wegfall des berücksichtigten Alleinverdieners oder des Alleinerzieherabsetzbetrages sein.Bei mehreren gleichzeitigen, nicht selbständigen Einkünften muss die Arbeitnehmerveranlagung bis 30. September des Folgejahres abgegeben sein.

 

Übrigens muss auch der neue Ausdruck des verbesserten Pendlerrechners bis zum 30.9. abgegeben werden.

 

Wichtig: Noch bis 30.9. können Sie die Rückerstattung von Vorsteuerbeträgen innerhalb der Europäischen Union beantragen. Der Steuer Anker verrät gern mehr: Rufen Sie uns an.