Ab Oktober 2026 setzt der Gesetzgeber weitere Schritte zur Entlastung von Unternehmerinnen und Unternehmern. Die wichtigsten Neuerungen betreffen den digitalen Beleg, erhöhte Umsatzgrenzen, dauerhafte Vereinfachungen bei Warengruppen sowie technische Änderungen bei Signaturkarten. Wir geben Ihnen einen kompakten Überblick.
Digitaler Beleg ab Oktober 2026
Ab 1. Oktober 2026 kann der Registrierkassenbeleg auch elektronisch zur Verfügung gestellt werden – etwa mittels QR-Code oder Download-Link. Damit soll die bisherige Zettelwirtschaft deutlich reduziert werden.
Wichtig:
- Auf Verlangen des Kunden oder der Finanzverwaltung muss weiterhin ein Papierbeleg ausgehändigt werden.
- Für digitale Belege gilt keine Betragsobergrenze.
Tipp: Klären Sie frühzeitig mit Ihrem Registrierkassen-Anbieter, ob und wie die elektronische Belegbereitstellung technisch umgesetzt werden kann.
Erhöhte Umsatzgrenze für Verkäufe im Freien („Kalte-Hände-Regelung“)
Unternehmerinnen und Unternehmer, die ihre Umsätze überwiegend im Freien erzielen (z. B. Märkte, Straßen- oder Standverkauf), können unter bestimmten Voraussetzungen von der Registrierkassenpflicht befreit sein.
Ab 1. Jänner 2026 gilt:
- Anhebung der Umsatzgrenze von 30.000 Euro auf 45.000 Euro pro Jahr
Wer darunter fällt:
- darf den Umsatz mittels Kassasturz ermitteln
- muss keine Einzelaufzeichnungen führen
- ist nicht zur Belegerteilung verpflichtet
Die erhöhte Grenze gilt auch für:
- Alm-, Berg-, Ski- und Schutzhütten
- Buschenschänken mit max. 14 Betriebstagen
- Kantinen von gemeinnützigen Vereinen
15-Warengruppen-Regelung wird dauerhaft
Für kleinere Betriebe ohne Scannerkasse oder Warenwirtschaftssystem gibt es eine weitere Erleichterung:
Statt einzelner Artikel dürfen weiterhin Sammelbegriffe (z. B. „Getränke“, „Backwaren“, „Obst“) verwendet werden, sofern:
- das gesamte Sortiment im Vorfeld in maximal 15 Warengruppen eingeteilt wird.
Diese ursprünglich befristete Regelung wäre mit Ende 2025 ausgelaufen, wurde nun jedoch dauerhaft ins Gesetz übernommen.
Bestimmte Signaturkarten ab Juni 2027 nicht mehr gültig
Das Finanzministerium hat über Sicherheitslücken bei bestimmten Chips in Signaturkarten informiert. Betroffen sind insbesondere:
- ACOS-ID 2.1
- in weiterer Folge auch ATOS CardOS 5.3
Einige ältere Registrierkassen enthalten diese Chips und sind nicht updatefähig.
Unser dringender Hinweis:
Bitte klären Sie rechtzeitig mit Ihrem Registrierkassen-Hersteller:
- ob Ihre Kasse betroffen ist
- ob ein Chiptausch oder Update möglich ist
Aufgrund möglicher Lieferengpässe empfehlen wir eine frühzeitige Planung. Ist kein Update möglich, bleibt nur der rechtzeitige Austausch des gesamten Systems.
Das Registrierkassenpaket 2026 bringt spürbare Vereinfachungen, erfordert aber auch rechtzeitige technische und organisatorische Vorbereitung.
📍 STEUER ANKER Steuerberatungskanzlei
Wir halten Kurs – auch bei neuen Vorschriften.
Sie haben noch Fragen? Das Steueranker-Team ist gerne für Sie da!