Das Jahresende rückt näher – und damit auch die Gelegenheit, steuer- und beitragsfreie Zuwendungen an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter optimal zu nutzen. Viele Begünstigungen können noch 2025 gewährt werden, um sowohl die Motivation im Team zu fördern als auch steuerliche Vorteile zu realisieren.
Steuer- und beitragsfreie Zuwendungen (pro Mitarbeiter und Jahr)
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Zuwendung |
Freibetrag / Grenze |
Hinweis |
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Betriebsveranstaltungen (z. B. Weihnachtsfeier) |
bis 365 € |
jährlich steuerfrei |
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Sachzuwendungen (z. B. Weihnachtsgeschenk) |
bis 186 € |
pro Jahr und Mitarbeiter |
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Klimaticket / Öffi-Karten |
tatsächliche Kosten |
vollständige oder teilweise Kostenübernahme seit 1. 7. 2022 steuerfrei |
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Freiwillige soziale Zuwendungen |
– |
an Betriebsratsfonds oder zur Katastrophenhilfe steuerfrei |
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Betriebliche Einrichtungen |
– |
z. B. Kindergarten, Sportanlagen, Bibliothek; nicht begünstigt: Fitnesscenter, Garagenplätze |
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Zukunftssicherung |
bis 300 € |
Lebens-, Krankenversicherung, Pensionskassen- oder Fondsbeiträge |
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Mahlzeiten & Getränke am Arbeitsplatz |
bis 8 € pro Arbeitstag |
steuerfrei |
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Kinderbetreuungszuschuss |
bis 2.000 € pro Kind |
jährlich |
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Mitarbeiterrabatte auf Produkte |
bis 20 % Rabatt bzw. 1.000 € Freibetrag |
bei Überschreitung der 20 %-Grenze |
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Mitarbeiterbeteiligung (Unternehmensanteile) |
bis 3.000 € |
zusätzlich steuerfreie Aktienabgabe bis 4.500 € über Mitarbeiterbeteiligungsstiftung möglich |
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Mitarbeitergewinnbeteiligung |
bis 3.000 € |
steuerfrei, jedoch nicht sozialversicherungsfrei |
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Steuerfreie Mitarbeiterprämie 2025 |
bis 1.000 € |
steuerfrei, aber sozialversicherungspflichtig; keine KV-Regelung erforderlich, sachliche betriebsbezogene Gründe nötig; Anrechnung auf 3.000 €-Grenze der Gewinnbeteiligung |
Die genannten Freibeträge gelten pro Arbeitnehmer und Kalenderjahr. Achten Sie auf eine saubere Dokumentation und prüfen Sie, ob die Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind.
Sie haben noch Fragen? Das Steueranker-Team ist gerne für Sie da!