Nun steht bereits der September vor der Tür – und mit ihm eine Fülle an Aufgaben, die am Schreibtisch auf Sie warten.
Was ist bis zum 30.9.2025 von Unternehmern besonders zu beachten?
Bitte überprüfen Sie Ihre To-Do-Liste sorgfältig, um sicherzustellen, dass Sie aus steuerlicher Sicht keine Fristen übersehen haben. Zum Stichtag 30.09. laufen wichtige Fristen ab, deren Einhaltung unerlässlich ist.
Wir haben hier die wichtigsten für Sie aufgelistet:
    Jahresabschluss
Spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag müssen Kapitalgesellschaften und
    GmbH & CO KGs den Jahresabschluss beim Firmenbuch einreichen. Unternehmer mit Bilanzstichtag 31.12. sollten deshalb den 30.09. nicht aus den Augen verlieren – er ist der letzte fristgerechte
    Abgabetag.
    Vorsteuerrückerstattung
Wenn Sie Vorsteuerbeträge innerhalb der Europäischen Union rückerstattet bekommen wollen, müssen Sie den Antrag bis
    30.09. stellen. 
    Herabsetzung von ESt- und KSt-Vorausszahlungen
Falls der diesjährige Gewinn voraussichtlich niedriger ausfallen wird als jener für die
    Vorauszahlungsbemessung, besteht noch bis zum 30.09. die Möglichkeit, eine Herabsetzung der Einkommens- und Körperschaftsvorauszahlungen zu beantragen.
    Anzahlung für Steuernachzahlung
Steht eine Einkommens- bzw. Körperschaftsnachzahlung ins Haus?
    Dann sollten Sie bis zum 30.09. eine Anzahlung auf die Steuerzahlung leisten, um der Anspruchsverzinsung zu entgehen (sie läuft ab 01.10. und beträgt derzeit 3,53  %
    p.a.). 
Stellen Sie aber sicher, dass aus der Überweisung eindeutig hervorgeht, dass es sich um eine Anzahlung auf die Einkommens- bzw. Körperschaftssteuer 2025 handelt.
Sie haben noch Fragen? Das Steueranker-Team ist gerne für Sie da!