Ab dem 3. September 2025 müssen alle Zustellungen der Abgabenbehörden verpflichtend elektronisch erfolgen, sofern der Empfänger Teilnehmer bei FinanzOnline ist.
Verpflichtenden Umstellung auf elektronische Zustellung in FinanzOnline
mit dem Beschluss des Bundesrates zum Budgetbegleitgesetz 2025 (BBG 2025) wurde auch eine Änderung der Bundesabgabenordnung (BAO) vorgenommen. Ab dem 3. September 2025 müssen alle Zustellungen der Abgabenbehörden verpflichtend elektronisch erfolgen, sofern der Empfänger Teilnehmer bei FinanzOnline ist.
Ein Verzicht auf die elektronische Zustellung ist nur mehr möglich, wenn keine Verpflichtung zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung besteht.
Was Sie jetzt wissen sollten:
Rechtswirksam zugestellt ist ein Schriftstück, sobald es im Posteingang von FinanzOnline abrufbar ist.
E-Mail-Benachrichtigungen informieren Sie über neue Eingänge - sofern Sie eine aktuelle E-Mail-Adresse hinterlegt und die Benachrichtigungsfunktion aktiviert haben.
Ausnahmen sind möglich, wenn eine elektronische Zustellung aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist (Rechtsgrundlage: § 98 Abs. 1a BAO i.d.F. Budgetbegleitgesetz 2025)
Wir empfehlen Ihnen daher dringend:
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Loggen Sie sich regelmäßig in FinanzOnline ein
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Prüfen und aktualisieren Sie Ihre Mailadresse
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Aktivieren Sie die E-Mail-Benachrichtigung
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Archivieren Sie zugestellte Dokumente außerhalb von FinanzOnline
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Stellen Sie eine interne Weiterleitung bei Abwesenheiten sicher
 
Sie haben noch Fragen? Das Steueranker-Team ist gerne für Sie da!