Steueranker Steuerberatungskanzlei Mag. Andrea Sedetka

Investitionsfreibetrag (IFB) und den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag

In diesem Newsletter möchten wir Sie gerne über steuerminimierenden Maßnahmen ivM. über den IFB und GFB informieren.

Voraussetzung

Dies ist von Bedeutung bei: Einzelunternehmen und Mitunternehmerschaften, wenn sie einen Gewinn über 33.000 Euro prognostizieren

 

Kapitalgesellschaften wie GmbHs können ausschließlich den IFB in Anspruch nehmen. Vermieterinnen und Vermieter (Privat nicht gewerblich) können keinen der beiden Freibeträge ausnutzen.

wesentliche Unterschiede

 

IFB

inv. GFB

Für wen nutzbar?

  • Einzelunternehmen
  • Personengesellschaften
  • Kapitalgesellschaften wie z.B. GmbH
  • Natürliche Personen
  • auch als Mitunternehmer
  • nicht für GmbHs

Prozentsatz

10 % bzw. 15 % (Öko)

13 % – 4,5 %

Basis

Anschaffungs- und Herstellungskosten

Gewinn

Maximaler Freibetrag

100.000 bzw. 150.000 € (Öko)

46.400 €

dafür notwendige Investition

1 bzw. 1,5 Mio € (Öko)

46.400 €

dafür notwendiger Gewinn

Höhe unerheblich

583.000 €

Welche Investitionen werden gefördert?

  • Anlagevermögen
  • abnutzbar
  • neu
  • mind. 4 Jahre genutzt
  • im Inland

Gebäudeinvestitionen?

nein

ja

Unkörperliche Wirtschaftsgüter?

ja (bestimmte)

nein

Wertpapiere?

nein

ja (§ 14-Wertpapiere)

Bei Verlust möglich?

ja

nein

Wahlrecht

Für ein und dasselbe Wirtschaftsgut kann entweder der IFB oder der investitionsbedingte GFB in Anspruch genommen werden.

Den GFB-Grundfreibetrag bis 33.000 Euro Jahresgewinn erhält man auch ohne Investition (15 % damit max. 4.950 Euro).

 

Wer den steuerlichen Absetzbetrag optimieren möchte, kann für den IFB förderbare Sachgüter (vorzugsweise im Bereich Ökologie) anschaffen und für den inv. GFB in förderbare Wertpapiere investieren. Welche das sind, teilt Ihnen Ihre Bank mit.

Öko-Investitionen

Für den erhöhten Öko-IFB sind Investitionen in z.B. E-Autos, Fahrräder oder Photovoltaik-Anlagen möglich. Auch Investitionen, für die eine Umweltförderung der Kommunalkredit, nach Umweltförderungsgesetz oder nach Klima- und Energiefondsgesetz gewährt wird, zählen dazu. Tipp: Für Investitionen bis 50.000 Euro genügt es plausibel zu erklären, dass die Förderbedingungen erfüllt sind.

Rechtzeitig ordern

Für den IFB und den inv. GFB muss das Wirtschaftsgut übergeben worden sein (Verfügungsmacht). Eine bloße Bestellung reicht nicht aus. Denken Sie auch bei der Wertpapierorder, dass die Wertpapiere bis 31.12. auf dem Depot liegen müssen.

 

 

Sie haben noch Fragen? Das Steueranker-Team ist gerne für Sie da!