Steueranker Steuerberatungskanzlei Mag. Andrea Sedetka

30.09. - was bis dahin zu tun ist

Eine kleine aber wichtige To-Do-Liste für uns als Unternehmer.

To-Do-Liste zum Jahresende

Jahresabschluss: Spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag müssen Kapitalgesellschaften und GmbH & CO KGs den Jahresabschluss beim Firmenbuch einreichen. Unternehmer mit Bilanzstichtag 31.12. sollten deshalb den 30.09. nicht aus den Augen verlieren – er ist der letzte fristgerechte Abgabetag.

 

Antrag auf Vorsteuerrückerstattung: Wenn Sie Vorsteuerbeträge innerhalb der Europäischen Union rückerstattet bekommen wollen, müssen Sie den Antrag bis 30.09. stellen.

 

Antrag auf Herabsetzung von ESt- und KSt-Vorausszahlungen: Falls der diesjährige Gewinn voraussichtlich niedriger ausfallen wird als jener für die Vorauszahlungsbemessung, besteht noch bis zum 30.09. die Möglichkeit, eine Herabsetzung der Einkommens- und Körperschaftsvorauszahlungen zu beantragen.

 

Anzahlung für Steuernachzahlung leisten: Steht eine Einkommens- bzw. Körperschaftsnachzahlung ins Haus? Dann sollten Sie bis zum 30.09. eine Anzahlung auf die Steuerzahlung leisten, um der Anspruchsverzinsung zu entgehen (sie läuft ab 01.10. und beträgt derzeit 5,88  % p.a.).

 

Stellen Sie aber sicher, dass aus der Überweisung eindeutig hervorgeht, dass es sich um eine Anzahlung auf die Einkommens- bzw. Körperschaftssteuer 2024 handelt. 

 

Sie haben noch Fragen? Das Steueranker-Team ist gerne für Sie da!